Energieausweis nach EnEV 2009


Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen Energieausweis mit den Kennwerten des Energieverbrauchs für dieses Gebäude vorlegen. Somit soll der potenzielle Kunde sich über die
Nebenkosten durch die Heizung und Warmwasser für das Gebäude ein Bild machen können.
Dieser Energieausweis kann unter bestimmten Bedingungen verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ermittelt werden. Verbrauchsorientierte Ausweise können sehr preiswert ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen
Energieverbräuche des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren ermittelt.
Eine tatsächliche Aussage über die Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität
der Außenhülle oder die Aktualität der Heizungsanlage bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.

Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen berechnet die Energieverluste durch die Aussenbauteile und der gesamten Anlagentechnik. Mit dieser Berechnung können die Schwachpunkte des Gebäudes lokalisiert werden. Dadurch lassen sich dann Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen und das Einsparpotenzial durch die Maßnahme ermitteln. Allerdings ist die Berechnung des bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger.

Ob Ihr Gebäude nun einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis benötigt, kann ich Ihnen
schnell und zuverlässig in einem ersten Gespräch ermitteln.

Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise geben Auskunft über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr, ähnlich wie wir
das schon von Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten oder dem Durchschnittsverbrauch von Fahrzeugen
kennen. Damit sollen Kaufinteressenten und künftige Mieter eine objektive Information darüber bekommen, ob das
Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die politische Erwartung besteht darin, Gebäude mit
schlechten Energiekennwerten kenntlich zu machen, um so den Gebäudeeigentümer zu energetisch wirksamen
Modernisierungen zu motivieren.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Der Gesetzgeber lässt zwei Varianten zu: den verbrauchs- und den bedarfsbasierten Energieausweis. Ein verbrauchsbasierter Energieausweis kann besonders günstig erstellt werden, weil er aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierten Energieausweis ist oft eine aufwändigere und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich.

Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:

Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen
Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis
vorlegen.

Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.

Abschließend weisen wir noch einmal daraufhin, dass der Gesetzgeber eindeutig zwei Varianten zulässt. Den verbrauchsbasierten und den bedarfsbasierten Energieausweis.

Somit ist auch zweifelsfrei möglich für bestimmte Gebäude einen Energieausweis zu erstellen, ohne diese Objekt persönlich betreten oder in Augenschein genommen zu haben.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines
Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf von 10 Jahren einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die
Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können. Grundsätzlich erzielen Gebäude mit niedrigen
Energieverbräuchen einen deutlich höheren Marktwert. Die Nachfrage nach energieeffiziente Gebäude wird ständig
steigen.